Landwirtschaft / Forstwirtschaft

LEITIDEE:

Die Sicherung der naturnahen Kulturlandschaft steht gleichrangig neben der Erhaltung der Naturlandschaft. Die Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt, Ei-genart und Schönheit bewahrt werden. Die Bedeutung der land- und forst-wirtschaftlichen Nutzung zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Natur- und Kulturlandschaft wird anerkannt.

LEITSÄTZE:

  1. Erhaltung der Vielfalt der Almen und der bäuerlichen Existenz ist von ho-her Priorität. Der Naturpark darf sich nicht negativ auf die Bewirtschaf-tung und ökonomische Situation der Almen auswirken.
  2. Wenn die Bewirtschaftung (oder eine bestimmte Art der Bewirtschaftung) einer Fläche eine besondere Bedeutung für den Naturschutz oder Touris-mus darstellt, sollen gemeinsame Anstrengungen (Landwirte, Tourismus-verband, Naturschutzabteilung,...) zur Aufrechterhaltung bzw. zur Umstel-lung der Bewirtschaftung unternommen werden. 

  3. Alle die Naturparkplanung oder den laufenden Betrieb betreffenden Maßnahmen, sind nur in Absprache und mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer umzusetzen.

  4. Für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Almnutzung gilt das Prinzip der Arbeit in geschlossenen Kreisläufen: Die Entbehrlichkeit bzw. der Verzicht auf Stoffimporte (z.B. in Form von Zukauffutter, Handels-dünger oder Gülle aus dem Tal, Prinzip der Stoffautarkie) ist ein entschei-dendes Merkmal von Almgrünland bzw. Bergmähdern.

  5. Die Bekämpfung der für die Weidewirtschaft schädlichen Kleinsträucher und Gehölze hat im Rahmen der notwendigen Weidepflege seine grundsätz-liche Berechtigung. Die in der Biotopkartierung ausgewiesenen Biotope (z.B. Übergangsmoore) dürfen durch das Schwenden der Weiden nicht zerstört werden. Ebenso soll der Verzicht auf chemische „Unkrautbekämpfung“ festgeschrieben werden.

  6. Bei der Auswahl der Weideflächen sollten auf besonders erosionsanfällige (Hangneigung > 30 %, vernässte Stellen,...) oder bereits erosionsgeschädig-te Hänge geachtet werden.

  7. Die Erhaltung und Errichtung ländlicher Kleinarchitektur (Schupfen, Zäu-ne...) und Wiedereinführung traditioneller Bewirtschaftungsformen (z.B. Bergheutristen) sind als wichtige Elemente der Kulturlandschaft zu unter-stützen und zu fördern.

  8. Im Zuge von Aufforstungsarbeiten sollte immer auf eine standortgerechte Artenzusammensetzung geachtet werden (v.a. Lärchen, Zirben, etc.)

  9. Die Bewirtschaftungsform der Wälder sollte nach Möglichkeit in einer möglichst naturnahen Form erfolgen. Forsthygienisch unbedenkliches Totholz sollte möglichst stehen- bzw. liegengelassen werden.

LEITMOTTO:



„Mit der Natur gemeinsame Sache machen“