LEITIDEE:
Die Sicherung der naturnahen Kulturlandschaft steht gleichrangig neben der Erhaltung der Naturlandschaft. Die Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt, Ei-genart und Schönheit bewahrt werden. Die Bedeutung der land- und forst-wirtschaftlichen Nutzung zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Natur- und Kulturlandschaft wird anerkannt.
LEITSÄTZE:
- Erhaltung der Vielfalt der Almen und der bäuerlichen Existenz ist von ho-her Priorität. Der Naturpark darf sich nicht negativ auf die Bewirtschaf-tung und ökonomische Situation der Almen auswirken.
- Wenn die Bewirtschaftung (oder eine bestimmte Art der Bewirtschaftung) einer Fläche eine besondere Bedeutung für den Naturschutz oder Touris-mus darstellt, sollen gemeinsame Anstrengungen (Landwirte, Tourismus-verband, Naturschutzabteilung,...) zur Aufrechterhaltung bzw. zur Umstel-lung der Bewirtschaftung unternommen werden.
- Alle die Naturparkplanung oder den laufenden Betrieb betreffenden Maßnahmen, sind nur in Absprache und mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer umzusetzen.
- Für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Almnutzung gilt das Prinzip der Arbeit in geschlossenen Kreisläufen: Die Entbehrlichkeit bzw. der Verzicht auf Stoffimporte (z.B. in Form von Zukauffutter, Handels-dünger oder Gülle aus dem Tal, Prinzip der Stoffautarkie) ist ein entschei-dendes Merkmal von Almgrünland bzw. Bergmähdern.
- Die Bekämpfung der für die Weidewirtschaft schädlichen Kleinsträucher und Gehölze hat im Rahmen der notwendigen Weidepflege seine grundsätz-liche Berechtigung. Die in der Biotopkartierung ausgewiesenen Biotope (z.B. Übergangsmoore) dürfen durch das Schwenden der Weiden nicht zerstört werden. Ebenso soll der Verzicht auf chemische „Unkrautbekämpfung“ festgeschrieben werden.
- Bei der Auswahl der Weideflächen sollten auf besonders erosionsanfällige (Hangneigung > 30 %, vernässte Stellen,...) oder bereits erosionsgeschädig-te Hänge geachtet werden.
- Die Erhaltung und Errichtung ländlicher Kleinarchitektur (Schupfen, Zäu-ne...) und Wiedereinführung traditioneller Bewirtschaftungsformen (z.B. Bergheutristen) sind als wichtige Elemente der Kulturlandschaft zu unter-stützen und zu fördern.
- Im Zuge von Aufforstungsarbeiten sollte immer auf eine standortgerechte Artenzusammensetzung geachtet werden (v.a. Lärchen, Zirben, etc.)
- Die Bewirtschaftungsform der Wälder sollte nach Möglichkeit in einer möglichst naturnahen Form erfolgen. Forsthygienisch unbedenkliches Totholz sollte möglichst stehen- bzw. liegengelassen werden.
LEITMOTTO:
„Mit der Natur gemeinsame Sache machen“