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LEITSÄTZE:
1. Die Interessen des Naturschutzes liegen nicht nur in der „Konservierung des Status quo“. Neben der Erhaltung schützenswerter Biotope fällt auch der Weiterentwicklung des Natur- und Kulturraumes eine besondere Be-deutung zu.
2. Biotopschutzaufgaben dürfen sich nicht nur auf die in der Biotopkartie-rung ausgewiesenen Biotope beschränken, da der Übergang zu „nicht aus-gewiesenen“ Biotopen zumeist fließend ist. Arten- und Biotopschutz muss daher im Naturpark flächendeckend präsent sein und obliegt in erster Li-nie dem Verantwortungsbereich der Bewirtschafter.
3. Im Rahmen des Vertragsnaturschutz (freiwillige Zustimmung der Landwir-te) sollten die in der Biotopkartierung ausgewiesenen Biotope vor negativen Veränderungen bewahrt werden (z.B.: Belassen, aktuelle Nutzung auf-rechterhalten, Pufferzonen einrichten, Abzäunen, Monitoring,...). Arbeits- und Materialkosten, Nutzungsverzichtleistungen und Arbeitserschwernisse die im Rahmen von Biotopmanagement anfallen sind besonders förderungs-würdig.
4. Die im Erhaltungs- und Gestaltungsplan ausgewiesene Naturzone soll der Bildungs- und Erholungszone gleichsam als Ruhepol gegenüberstehen. In der Naturzone dürfen grundsätzlich keine neuen tourismusfördernde Maß-nahmen gesetzt werden.
5. Dem Naturparkgedanken entsprechend sollen den Besuchern die enge Ver-zahnung zwischen Natur und Mensch nähergebracht werden (Thementa-feln, Naturkundliche Hinweistafeln,...).

LEITMOTTO:

„Verstehen, Beschützen, Entwickeln“

Leitlinien Naturschutz
Leitlinien Naturschutz
LEITIDEE:
Bei der Verwirklichung des Naturparks Riedingtal sind folgende Gesichtspunkte vorrangig zu beachten:
• Erhaltung der weitgehend natürlichen sowie ökologisch wertvollen Land-schaftsbereiche
• langfristige Sicherstellung der naturnahen Bewirtschaftung und Weiter-entwicklung der bestehenden Kulturlandschaft
• Erhaltung und wenn möglich Verbesserung des besonderen Charakters der Landschaft, ihres landschaftsästhetischen Wertes und ihres Wertes für die Erholung