
LEITSÄTZE:
1. Erhaltung
der Vielfalt der Almen und der bäuerlichen Existenz ist von ho-her Priorität.
Der Naturpark darf sich nicht negativ auf die Bewirtschaf-tung und ökonomische
Situation der Almen auswirken.
2. Wenn die Bewirtschaftung (oder eine bestimmte
Art der Bewirtschaftung) einer Fläche eine besondere Bedeutung für den
Naturschutz oder Touris-mus darstellt, sollen gemeinsame Anstrengungen (Landwirte,
Tourismus-verband, Naturschutzabteilung,...) zur Aufrechterhaltung bzw. zur Umstel-lung
der Bewirtschaftung unternommen werden.
3. Alle die Naturparkplanung oder
den laufenden Betrieb betreffenden Maßnahmen, sind nur in Absprache und
mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer umzusetzen.
4. Für
eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Almnutzung gilt das Prinzip der Arbeit
in geschlossenen Kreisläufen: Die Entbehrlichkeit bzw. der Verzicht auf Stoffimporte
(z.B. in Form von Zukauffutter, Handels-dünger oder Gülle aus dem Tal,
Prinzip der Stoffautarkie) ist ein entschei-dendes Merkmal von Almgrünland
bzw. Bergmähdern.
5. Die Bekämpfung der für die Weidewirtschaft
schädlichen Kleinsträucher und Gehölze hat im Rahmen der notwendigen
Weidepflege seine grundsätz-liche Berechtigung. Die in der Biotopkartierung
ausgewiesenen Biotope (z.B. Übergangsmoore) dürfen durch das Schwenden
der Weiden nicht zerstört werden. Ebenso soll der Verzicht auf chemische
„Unkrautbekämpfung“ festgeschrieben werden.
6. Bei der Auswahl
der Weideflächen sollten auf besonders erosionsanfällige (Hangneigung
> 30 %, vernässte Stellen,...) oder bereits erosionsgeschädig-te
Hänge geachtet werden.
7. Die Erhaltung und Errichtung ländlicher
Kleinarchitektur (Schupfen, Zäu-ne...) und Wiedereinführung traditioneller
Bewirtschaftungsformen (z.B. Bergheutristen) sind als wichtige Elemente der Kulturlandschaft
zu unter-stützen und zu fördern.
8. Im Zuge von Aufforstungsarbeiten
sollte immer auf eine standortgerechte Artenzusammensetzung geachtet werden (v.a.
Lärchen, Zirben, etc.)
9. Die Bewirtschaftungsform der Wälder sollte
nach Möglichkeit in einer möglichst naturnahen Form erfolgen. Forsthygienisch
unbedenkliches Totholz sollte möglichst stehen- bzw. liegengelassen werden.
LEITMOTTO:
„Mit der Natur gemeinsame Sache machen“

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